beglaubigte Abschrift
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die mit dem Beglaubigungsvermerk einer öffentlichen Urkundsperson versehene Abschrift einer
(1) Urschrift,
(2) Ausfertigung oder
(3) beglaubigten Abschrift einer Urkunde.
Vgl. auch öffentliche Urkunden, öffentliche Beglaubigung.
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