Bundling
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Bündelung von Leistungsangeboten zu Paketen, die zu einem Gesamtpreis angeboten werden. Neben dem Bundling können die Leistungen auch weiterhin noch einzeln angeboten werden.
2. Zweck: Dadurch sollen verschiedene Zielgruppen (Marktsegmentierung) mit differenzierten Bedürfnissen angesprochen werden. Überdies ist dadurch auch eine Preisdifferenzierung möglich, die das Preisimage der Einzelleistungen nicht berührt.
Vgl. auch Banded Pack, Self Liquidation Offer
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