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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Angebot von mehreren Einzelstücken eines Produktes in einer gemeinsamen Verpackung. Durch die Bildung eines Mehrstückpreises ist es dem Käufer nur erschwert möglich, einen auf das Einzelstück bezogenen Preisvergleich mit anderen Produkten vorzunehmen.
Vgl. auch Bundling.
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