Debitorenprobe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
prüfungstechnische Formel zur Verprobung der Richtigkeit der Ergebnisse der Buchführung für die Istversteuerung des Umsatzes und als Schätzungsunterlage bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung.
Rechnungsschema: Vom Warenausgang zu kürzen sind ggf. Retouren, Nachlässe, Rabatte, Skonti u.ä. Posten, Kundenwechsel und Schecks werden dem Debitorenbestand hinzugerechnet.
Vgl. Abbildung „Ansatz der Debitorenprobe”.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Betriebsstoffe
Bonus
Buchführung
Doppelte Buchhaltung
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Erlösschmälerungen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Kommissionsgeschäft
Kosten
Rechnungswesen
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neutrale Aufwendungen
pagatorisch
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Debitorenprobe
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