Bewertungsabschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Für bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens ausländischer Herkunft, deren Preise auf dem Weltmarkt wesentlichen Schwankungen unterliegen, war bis einschließlich 1998 ein Importwarenabschlag nach § 80 EStDV vorgesehen.
2. Bei Bewertung nach normierten Verfahren im Bewertungsrecht wird oft ein Bewertungsabschlag vorgenommen, um Schätzunsicherheiten Rechnung zu tragen; es soll verhindert werden, dass der Schätzwert höher ausfällt als der wirkliche Wert.
Beispiele: Stuttgarter Verfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren.
Vgl. auch Abschlag.
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