Abzinsungspapiere
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Diskontpapiere. 1. Begriff: Wertpapiere ohne laufende Verzinsung, deren Verkaufspreis sich durch Abzinsung des Nennwertes auf den Kaufzeitpunkt ergibt. Der Anleger bekommt am Ende der Laufzeit den Nennwert einschließlich des Abzinsungsbetrages (Abschlag, Disagio) ausgezahlt. Typische Beispiele für Abzinsungspapiere sind unverzinsliche Schatzanweisungen.
Beispiel: Für eine Schuldverschreibung im Nennwert von 10.000 Euro mit einjähriger Laufzeit zahlt der Kreditnehmer (7 Prozent Kapitalmarktzins) 9.300 Euro; bei Rückzahlung werden 10.000 Euro fällig.
2. Steuerliche Behandlung: Der Abzinsungsbetrag unterliegt bei Auszahlung der 25-prozentigen Abgeltungsteuer.
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