börsengängige Wertpapiere
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Börsengängigkeit bedeutet die Handelbarkeit eines Wertpapiers an der Börse. Sie ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden:
(1) die Fungibilität des Wertpapiers, d.h. seine Vertretbarkeit durch ein anderes Wertpapier derselben Art und desselben Ausstellers;
(2) den Umfang des an der Börse zugelassenen Kapitals, der die Liquidität des Wertpapiers beeinflusst (Marktkapitalisierung);
(3) das Standing der emittierenden AG.
Vgl. auch Börsennotierung.
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