berufsständische Vereinigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen kraft Gesetzes Angehörige bestimmter Berufe Mitglied sind (Zwangsmitgliedschaft). Aufgaben sind Interessenvertretung und Wahrung der inneren Ordnung des Berufsstandes.
Vgl. auch Handwerksinnung, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer (IHK).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Handelsvertreter
Krankenversicherung
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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