Anwartschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Recht auf in der Zukunft fällige einmalige oder wiederkehrende Leistung, die auch vom Eintritt gewisser Ereignisse (biometrisches Risiko: Alter, Tod, Invalidität) abhängen kann. In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden die jeweils erworbenen Rentenansprüche als Anwartschaften bezeichnet. Siehe auch unverfallbare Anwartschaft.
Bücher
Wiesbaden, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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