Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Spezielle Sachversicherung gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl, durch Vandalismus nach Einbruch und durch Raub. Als eigenständiger Versicherungszweig findet die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung insbesondere bei industriellen und gewerblichen Risiken Verwendung. Darüber hinaus ist die Gefahr „Einbruchdiebstahl und Raub“ im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung mit gedeckt.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
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