Finanzierungsübersicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil des Haushaltsplans, der eine Berechnung des Finanzierungssaldos enthält. Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus einer Einnahmen-/Ausgaben-Gegenüberstellung; ausgenommen sind: Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen sowie Münzeinnahmen, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags. Gemäß der Haushaltssystematik der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist die Finanzierungsübersicht dem Haushaltsplan beizufügen.
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