Eigenwirtschaftlichkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff zur Kennzeichnung der Finanzsituation eines öffentlichen Unternehmens. Eigenwirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn die Kosten, der Aufwand bzw. die Auszahlungen für die Leistungserbringung durch die erzielten Leistungsentgelte gedeckt sind, d.h. eine Kosten-, Aufwands- oder Auszahlungsdeckung erzielt wird. Die Terminologie ist damit unscharf. Zudem wird nicht allgemeingültig festgelegt, inwieweit Ausgleichszahlungen (z.B. Subventionen) in die Ermittlung einbezogen werden dürfen. Dies regeln die jeweiligen Gesetze.
Vgl. auch Kostendeckungsprinzip, Versorgungssicherheit.
Anders: erwerbswirtschaftliches Prinzip, Gewinnmaximierung.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Benutzungszwang
Brutto-Etatisierung
Bruttobetrieb
Bundesverband Public Private Partnership (BPPP)
Eigenwirtschaftlichkeit
Finanzierung
International Public Sector Accounting Standards (IPSAS)
Kameralistik
Kommunaler Spitzenverband
Netto-Etatisierung
Sondervermögen
Sondervermögen des Bundes
Speyerer Verfahren
Verwaltungsrat
Wirtschaftlichkeitsrechnung
Zweckbindung
duale Finanzierung
kameralistische Buchführung
kommunale Selbstverwaltung
kostenrechnende Einrichtungen
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