Effektenlombard
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beleihung von bestimmten Wertpapieren, heute veraltet: im Rahmen des Lombardgeschäfts der Deutschen Bundesbank mit Kreditinstituten wurden die im Lombardverzeichnis aufgeführten Papiere beliehen, wofür der jeweils festgesetzte Lombardsatz galt, der stets höher als der Diskontsatz war. An die Stelle des Effektenlombards ist ab dem 1.1.1999 die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank getreten--vgl. auch Europäisches System der Zentralbanken (ESZB).
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