Führerschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
amtlicher Nachweis; Bescheinigung dafür, dass dem Führer eines Kraftfahrzeuges aufgrund seiner in amtlicher Prüfung nachgewiesenen Eignung die Fahrerlaubnis erteilt worden ist (Ausweispapier). Der Führerschein ist mitzuführen und zuständigen Beamten auf Verlangen vorzuzeigen (§ 4 Fahrerlaubnis-Verordnung).
Vgl. auch internationaler Führerschein.
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