Europäische Patentorganisation
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) in München errichtete selbstständige Organisation mit der Aufgabe, europäische Patente zu erteilen. Diese Aufgabe wird vom Europäischen Patentamt (EPA) durchgeführt und vom Verwaltungsrat überwacht (Art. 4 EPÜ).
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