Einstrahlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nichterfassung von Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland durch die Sozialversicherungspflicht, wenn der Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland liegt und die Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland infolge ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist (§ 5 SGB IV), vorbehaltlich anderer Bestimmungen durch über- oder zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen. Für Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, gilt dies entsprechend.
Gegensatz: Ausstrahlung.
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