Handelsklassen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einteilung von Produkten (z.B. frischem Obst und Gemüse) in Klassen einheitlicher Qualität. Handelsklassen bewirken eine Gütesicherung. Dadurch wird der Handelsverkehr erleichtert, die Preisbildung objektiviert und wegen der erhöhten Markttransparenz allen Beteiligten (Erzeugern, Händlern, Verbrauchern) Schutz vor Übervorteilung geboten.
Vgl. auch Handelsklassengüter.
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