Hauptwohnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Melderechts für die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Einzelheiten in § 21 II Bundesmeldegesetz vom 3.5.2013 (BGBl. I S. 1084) m.spät.Änd.
Amtliche Statistik: bedeutsam für die Zuordnung der Bevölkerung zu einer Gemeinde.
Vgl. auch Meldepflicht.
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