Ladung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Verkehrswesen
Gesamtheit der Güter im Laderaum bzw. in den Laderäumen eines Transportmittels.
Vgl. auch Ladeeinheit.
Gerichtsbarkeit
Aufforderung zum Erscheinen am Verhandlungstermin. Eine bestimmte Ladungsfrist ist nur gegenüber den Parteien einzuhalten, nicht gegenüber Zeugen.
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