Mietwucher
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Wuchers (§ 291 I Nr. 1 StGB). Das Wuchergeschäft kann zivilrechtlich nichtig sein (§ 138 II BGB). Mietpreisüberhöhungen können auch gegen Vorschriften des Mietpreisrechts verstoßen (§ 5 WiStG 1954).
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