Kumulativwirkung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuerwirkung, die auf demselben Kalkulationsmechanismus wie bei der Kaskadenwirkung beruht. Die Kumulativwirkung darf aber mit dieser nicht gleichgesetzt werden, da sie allein die neuerliche Besteuerung der auf jeder Handelsstufe entstandenen Wertschöpfung ohne Steuern betrifft.
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