Kombilohn-Modelle
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Lohnsubventionen; 1. Idee: Sie sollen bestimmten Arbeitnehmern, v.a. solchen mit geringer oder fehlender Qualifikation und daher niedriger Produktivität, oder bestimmten Gruppen, v.a. Langzeitarbeitslosen (Arbeitslosigkeit), die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern oder ermöglichen, indem ihre Entgelte durch staatliche Transferzahlungen (temporär) aufgestockt werden. Die Leistung erfolgt primär an die Arbeitnehmer (z.B. Einstiegsgeld nach § 16b SGB II), seltener an Arbeitgeber (z.B. Eingliederungszuschuss nach § 88 SGB III), manchmal auch an beide (Hamburger Modell) (vgl. ebenfalls Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II, Arbeitsmarktpolitik).
2. Hoffnungen und Befürchtungen: Erwartet werden u.a. zusätzliche Anreize zur Aufnahme niedrig entlohnter Tätigkeiten, etwa für Bezieher von Arbeitslosengeld II, sowie Sekundäreffekte, etwa durch Steuermehreinnahmen, Abnahme der Schwarzarbeit (Schattenwirtschaft) sowie Erschließung neuer Tätigkeitsfelder, v.a. im Bereich einfacher Dienstleistungen. Befürchtet werden u.a. Marktverzerrungen, Mitnahme- und Verdrängungseffekte, hohe Kosten, v.a. bei flächendeckender Einführung, sowie eine Aufweichung tarifvertraglich vereinbarter Standards (Lohnabstandsgebot).
3. Alternativen: Diskutiert werden u.a. eine negative Einkommensteuer sowie ein bedingungsloses Grundeinkommen bzw. (solidarisches) Bürgergeld. Der ab 1.1.2015 geltende gesetzliche Mindestlohn soll die Einkommen im wachsenden Niedriglohnsektor auf ein subsistenzsicherndes Niveau anheben (Existenzminimum).