Komplementärgut
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Gut, dessen Verwendung zwangsläufig oder gewöhnlich die Verwendung eines anderen Gutes bedingt.
2. Merkmale: Die Güter sind so miteinander verbunden, dass sich beide im Absatz ergänzen und gegenseitig fördern. Steigt der Preis des für den Ge- oder Verbrauch „primären” Gutes, so nimmt u.U. nicht nur die Nachfrage nach diesem Gut, sondern - in gleichem Maße - die Nachfrage nach allen Komplementärgütern ab (negative Kreuzpreiselastizität).
3. Beispiele: Briefpapier und Briefumschläge; Kugelschreiber und Kugelschreiberminen.
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