Pakethandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handel mit Aktienpaketen, meist außerhalb der Börse, wobei häufig von der Börsennotierung abweichende Preise ausgehandelt werden (Paketzuschlag, Paketabschlag). Für die vermittelnde Bank ist dann Selbsteintritt nicht möglich, vielmehr Abwicklung als Kommissionsgeschäft oder Eigengeschäft (z.B. bei der Auflösung größerer Aktienpakete); oder die Bank fungiert nur als Makler.
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