Personalwesen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
traditionelle, teilweise aus der Mode gekommene Bezeichnung für den Umgang mit Personal im Sinn von lebendiger Arbeit. Der Begriff Personalwesen soll zum Ausdruck bringen, dass der Mensch nicht losgelöst von seiner Person und seinem sozialen Wesen betrachtet werden kann. Der Objektbereich des Personalwesens muss deshalb auch die relevanten Problemstellungen aus den Gebieten Arbeits- und Sozialrecht, Arbeitswissenschaften, Verhaltens- und Geisteswissenschaften einbeziehen.
Seit geraumer Zeit ersetzt durch andere Bezeichnungen wie Personalmanagement, Human Resource Management, Personalpolitik, Personalwirtschaft.
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Berlin, Boston, 2015, S. S. 15 ff