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Reproduktionskosten

Definition: Was ist "Reproduktionskosten"?

Reproduktionskosten sind die Gütermenge, die zur Reproduktion eines Faktors oder Gutes notwendig ist.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Reproduktionskosen sind die zur Wiederherstellung (im Sinn von Wiederbeschaffung) eines Sachguts notwendigen Kosten, die durch Preisveränderungen oder technischen Fortschritt von den „historischen” Produktionskosten des Sachguts abweichen können. Reproduktionskosten sind auch für den Faktor Arbeit definiert. Sie entsprechen dem Aufwand, der erforderlich ist, um die menschliche Arbeitskraft zu regenerieren (Existenzminimum).

    Nach der Reproduktionskostentheorie tendiert der Gleichgewichtspreis (eines Gutes) dahin, sich den Reproduktionskosten anzugleichen.

    2. Reproduktionskosten des Faktors Arbeit: Die Gütermenge X, die ein Lohnarbeiter (und seine Familie) zur Reproduktion der Arbeitsleistung braucht, wird als Reproduktionskosten bezeichnet und entspricht der Höhe des Subsistenzlohns. Der Begriff Reproduktionskosten hat wesentlich in der marxistischen Wirtschaftslehre Verbreitung gefunden. Hier wurde das Konstrukt der Reproduktionskosten als Teil der Werttheorie verwendet: Nach Marx sind die Reproduktionskosten die Grundkosten für die Bereitstellung des Faktors Arbeit: Kosten für Wohnung, Kleidung etc. sind für die Erhaltung der Arbeitskraft erforderlich. Der Wert eines Gutes berechne sich dann aus den Reproduktionskosten zzgl. des vom „Kapitalisten“ angeeigneten Mehrwerts (Marktpreis minus Reproduktionskosten = Mehrwert).

    Die Auseinandersetzung mit der Reproduktionskostentheorie ist bei Marx ein wesentlicher Ansatz  zur Entwicklung seiner Arbeitswertlehre. Heute findet der Begriff in der Wirtschaftswissenschaft kaum mehr Anwendung. Hingegen ist der Begriff des Existenzminimums das zeitgemäße Pendant für Reproduktionskosten. Dabei geht die Bestimmung des Existenzminimimus über die Marx’sche Definition von Reproduktionskosten hinaus: Es werden zur Bestimmung des Existenzminimums nicht nur Reproduktionskosten für die Reproduktion der Leistungsfähigkeit zugrunde gelegt, sondern auch die Kosten für die  „kulturelle Reproduktion“. Es wird also zwischen physischem und kulturellem Existenzminimum unterschieden. Diese beiden Formen werden als  „soziokulturelles Existenzminimum“ zusammengefasst, das Rechtscharakter hat.

    3. Reproduktionskosten einer Unternehmung: Die Reproduktionskosten einer Unternehmung sind nicht nur mit dem Inventar erfasst, sondern umfassen vielmehr auch die Reproduktionskosten der Organisation. In den frühen Bewertungsverfahren für die Bestimmung des Unternehmenswertes wurde lediglich mittels der Bestimmung des Reproduktionskostenwertes verfahren, also mittels Wiederbeschaffungskosten der Aktiva im Sinne der Kosten zum identischen Neuaufbau des Unternehmens (vgl. Vollreproduktionswert, Substanzwertverfahren). 

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