Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsverordnung vom 28.1.2003 (BStBl. I 162) m.spät.Änd., regelt u.a. die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen.
Gem. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18. 7. 2016 (BGBl I S. 1679) ist die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung mit Wirkung v. 1. 1. 2017 außer Kraft getreten. Ihre Regelungen wurden am 1. Januar 2017 direkt in die Abgabenordnung überführt.
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