Steuereinmaleins
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine von Swift 1728 formulierte Erkenntnis, dass bei einer Verdoppelung des Steuersatzes sich die Einnahmen keineswegs verdoppeln müssen (Swiftsches Steuereinmaleins). Heute als Steuerertragsgesetz bezeichnet (der Volks- und Betriebswirtschaft entnommen); es besagt, dass bei einer prozentualen Erhöhung des Steuersatzes der Steuerreinertrag mit einem geringeren Prozentsatz wächst oder sogar zurückgeht. Derartige Steuerausweicheffekte sind bes. bei einkommens- und vermögensabhängigen Steuern oder aufgrund von inflationsbedingten Einkommensverlusten zu erwarten. Bei Steuern auf die Einkommensverwendung werden sie durch Substitutionsvorgänge verursacht.
Vgl. auch Laffer-Kurve.
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