Registratur
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
(Schriftgut-)Ablage. 1. Begriff: Einordnung und Verwaltung von Schriftgut. Die Registratur kann zentral oder dezentral erfolgen.
2. Voraussetzungen: Vorhandensein eines Ordnungsplans, in dem die im Betrieb geltenden Ordnungsgrundlagen festgelegt sind (Aktenplan); Einteilung des Schriftguts gemäß des für die Ablage vorgeschriebenen Nummernschlüssels; Vorhandensein der Ordnungsmittel, Suchmittel, Schriftgutbehälter und technischer Bürogeräte.
3. Verfahren der Ablagetechnik: a) aufeinander folgende Ordnung (Flachablage, Aktenablage); b) hintereinander folgende Ordnung (Steilablage, Hängeablage); c) nebeneinander folgende Ordnung (bibliothekarische Ablage, Stehablage).
4. Heute vereinfacht durch den Einsatz von Speicherdatenträgern.
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Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Agio
Aufwendungen
Betriebsstoffe
Bonus
Buchführung
Doppelte Buchhaltung
Einkauf
Erlösschmälerungen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Kommissionsgeschäft
Kosten
Rechnungswesen
außerordentliche Aufwendungen
internes Kontrollsystem (IKS)
laufende Inventur
neutrale Aufwendungen
pagatorisch
eingehend
Registratur
ausgehend