Zuschlagssystem
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Regelungsform der Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich. Beim Zuschlagssystem wird das Recht zur Wahl und Ausgestaltung öffentlicher Einnahmequellen einem - i.d.R. dem zentralen - Aufgabenträger zugewiesen, anderen Aufgabenträgern aber das Recht eingeräumt, auf die Bemessungsgrundlage oder Abgabeschuld dieser Einnahmequelle einen Zuschlag zu erheben.
Formen: a) Ungebundenes Zuschlagssystem: Höhe des Zuschlags ist nicht geregelt.
b) Gebundenes Zuschlagssystem: Höhe des Zuschlags ist begrenzt.
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchensteuer nach dem (gebundenen) Zuschlagssystem verteilt.
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