Substitutionskonzept
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1. Begriff: Bei der Abgrenzung des relevanten Marktes ist das Substitutionskonzept von Bedeutung. Es drückt aus, ob zwei Güter Substitute in der Nachfrage sind oder nicht (komplementäre, indifferente oder neutrale Güter). Sind zwei Güter vollständige Substitute, dann ist der Wert der indirekten Preiselastizität der Nachfrage bei diesen Werten positiv und endlich groß.
2. Kritik: Andere Bedingungen, wie z.B. die Produktions- und Kostenbedingungen, werden bei der Bestimmung der Beziehungen zwischen den Gütern vernachlässigt.
3. Spezielle Ausprägung im Kartellrecht: sog. Bedarfsmarktkonzept. Demnach gehören all jene Güter und Dienstleistungen dem gleichen sachlich relevanten Markt an, die ein verständiger Verbraucher unter funktionellen, preislichen und sonstigen Gesichtspunkten als gegenseitig austauschbar ansieht.