Warenausgang
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die Veräußerung von Waren oder deren Entnahme. Buchungssatz bei Barverkauf: Kasse an Warenverkaufskonto und Umsatzsteuerschuld; bei Entnahme: Privatkonto an Entnahme von Gegenständen u. so. Leistungen und Umsatzsteuerschuld. Kundenskonti werden i.d.R. zunächst auf dem Skontokonto (Erlösschmälerungen) gesammelt. Der Warenausgang ist im Rahmen der Buchführungspflicht (§ 238 HGB) aufzuzeichnen; die steuerlichen Aufzeichnungsanforderungen ergeben sich aus § 144 AO.
Vgl. auch Warenausgangsbuch.
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