systematische Auswahl mit Zufallsstart
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Auswahlverfahren zur Gewinnung einer uneingeschränkten Zufallsstichprobe (uneingeschränktes Zufallsstichprobenverfahren). Benötigt wird eine lückenlos durchnummerierte Grundgesamtheit. Sind aus N Elementen n auszuwählen und ist N/n ganzzahlig, so wird aus den ersten N/n Elementen eines zufällig ausgewählt (Zufallsstart, z.B. mithilfe einer Zufallszahlentafel). Ist a die Nummer dieses Elements, so gelangen weiter die Elemente mit den Ordnungsnummern
in die Stichprobe.
Problematisch ist dieses Auswahlverfahren dann, wenn die Nummerierung der einzelnen Elemente mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängt.
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