Zufallsrisiko
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1. Begriff: Komponente des versicherungstechnischen Risikos. Selbst im Idealfall vollständiger Kenntnis der Zufallsgesetzmäßigkeit der Versicherungsleistungen besteht aufgrund der Zufallsbestimmtheit der Versicherungsleistungen eine positive Wahrscheinlichkeit für einen technischen Ruin (Ruintheorie), d.h. des Eintritts des Ereignisses, dass der periodische Gesamtschaden des versicherten Kollektivs die vorhandenen Finanzmittel in Form der Summe aus der vereinnahmten kollektiven Prämie für die Risikodeckung (Risikoprämie) und dem vorhandenen Risikokapital übersteigt. In Varianten der Basisdefinition wird auf die Berücksichtigung des Risikokapitals verzichtet, auf das Risiko einzelner Versicherungszweige abgestellt oder es findet eine Fokussierung auf die Risikokomponente „Abweichung des effektiven Schadens vom kalkulierten Erwartungsschaden“ statt.
2. Merkmale: Das Zufallsrisiko wird typischerweise durch die Verlustwahrscheinlichkeit bzw. allgemein durch die Ruinwahrscheinlichkeit quantifiziert. Das Zufallsrisiko ist nicht vollständig eliminierbar, jedoch im Gegensatz zu den anderen Komponenten des versicherungstechnischen Risikos relativ gut mit wahrscheinlichkeitstheoretischen Methoden abschätzbar.