überjährige Kosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Einzelkostenrechnung für Kosten, die sich nicht einem einzelnen Jahr, sondern nur mehreren Jahren gemeinsam als Einzelkosten zurechnen lassen, z.B. die Anschaffungskosten einer mehrjährig nutzbaren Anlage.
Mit dem wertmäßigen Kostenbegriff der Vollkostenrechnung sind überjährige Kosten nicht vereinbar; sie werden dort periodisiert.
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