unabwendbares Ereignis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Haftungsmaßstab des Haftpflichtgesetzes und der Kraftfahrzeughaftung ( vgl. z.B. § 17 III StVG), der mit der Schadensrechtsreform teilweise durch die strengere Haftung aus höherer Gewalt (§ 7 II StVG) ersetzt wurde.
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