Direkt zum Inhalt

Ort der Lieferung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff des Umsatzsteuerrechts: das Kriterium, das festlegt, in welchem Staat der Lieferant eines Gegenstands steuerliche Verpflichtungen zu erledigen hat. Steuerbarkeit einer Lieferung, die ein Unternehmer ausgeführt hat, tritt deswegen nur dann in Deutschland ein, wenn der „Ort der Lieferung“ hier liegt.

    2. Nähere Bestimmungen des Orts der Lieferung: a) Grundsatz: Der „Ort der Lieferung“ wird vom Gesetzgeber zweckorientiert definiert: Ist gewollt, dass steuerliche Verpflichtungen in Deutschland entstehen, wird der Ort der Lieferung vom Gesetz als in Deutschland belegen definiert, wenn das dagegen nicht gewollt ist, wird der Ort der Lieferung als ausländisch definiert.

    b) Harmonisierung in der EU: Die Regeln über den Ort der Lieferung sind innerhalb der EU vollständig harmonisiert (Mehrwertsteuersystemrichtlinie).

    c) Grundregeln: Das UStG unterscheidet im Normalfall zwischen „bewegten“ und „unbewegten“ (ruhenden) Lieferungen. Bei der bewegten Lieferung ist nach der gesetzlichen Grundregel der Ort der Lieferung dort, wo die Beförderung der Ware an den Abnehmer beginnt (§ 3 VI UStG), bei der unbewegten Lieferung ist der Lieferort dort, wo sich die Ware zu dem Zeitpunkt befindet, in dem die Lieferung erfolgt (= die Verfügungsmacht übergeht, § 3 VII UStG).

    d) Für Importe aus dem Drittland wird aus steuersystematischen Gründen der Ort der Lieferung ins Inland gelegt (§ 3 VIII UStG), allerdings nur dann, wenn der Lieferant an der Grenze der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer war; das liegt daran, dass ohne diese Regelung ansonsten eine Besteuerungslücke entstehen könnte.

    e) Für weitere Spezialfälle (Versandhandelsregelung, ferner auch für: unentgeltliche Lieferungen, Lieferung an Bord eines Schiffes während einer Fahrt durch das Gemeinschaftsgebiet, etc.) existieren weitere, abweichende Regelungen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Ort der Lieferung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Ort der Lieferung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ort-der-lieferung-51563 node51563 Ort der Lieferung node51572 Mehrwertsteuersystemrichtlinie node51563->node51572 node47412 Versandhandelsregelung node51563->node47412 node35082 Erfüllungsort node46812 Sachen node48633 Tiere node46941 Ursprungslandprinzip node46941->node47412 node39972 Lieferschwelle node44478 Reverse-Charge-Verfahren node37192 Internet node34108 elektronischer Geschäftsverkehr node37192->node34108 node37813 Lieferung node37813->node47412 node45184 sonstige Leistung node34108->node51563 node34108->node44478 node34108->node37813 node34108->node45184 node47412->node39972 node34120 Erwerbsteuer node47412->node34120 node31969 Gegenstand der Lieferung node31969->node51563 node31969->node46812 node31969->node48633 node31969->node37813 node39529 Lieferungsort node39529->node51563 node39529->node35082 node39529->node37813 node39529->node45184 node34120->node51572 node47421 Versicherungsgesellschaft node47421->node51572 node47409 supranationales Recht node47409->node51572
    Mindmap Ort der Lieferung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ort-der-lieferung-51563 node51563 Ort der Lieferung node51572 Mehrwertsteuersystemrichtlinie node51563->node51572 node47412 Versandhandelsregelung node51563->node47412 node34108 elektronischer Geschäftsverkehr node34108->node51563 node31969 Gegenstand der Lieferung node31969->node51563 node39529 Lieferungsort node39529->node51563

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete