Solvency I
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1. Begriff: Aufsichtsrechtliche Vorschriften zum europäischen Solvabilitätssystem, die sich auf Basis des „Müller-Berichts“ aus den europäischen Richtlinien 2002/13/EG für die Schadenversicherung und 2002/83/EG für die Lebensversicherung ergaben, über § 53c VAG a.F. i.V.m. der KapitalaustattungsVO in das deutsche Recht übertragen wurden und bis zum 1.1. 2016 gültig waren.
2. Merkmale: Das Solvabilitätssystem nach Solvency I folgte einer kennzahlenbasierten Solvabilitätsordnung und führte weitgehend das tradierte europäische Solvabilitätssystem fort, das auf dem Vergleich von Ist-Solvabilität (Eigenmittel) und Soll-Solvabilität basierte. Die Umsetzung von Solvency I brachte neben erhöhten Informationsbereitstellungserfordernissen insbesondere die Notwendigkeit mit sich, die Solvabilität nicht nur zum Jahresabschlussstichtag, sondern zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.
3. Probleme: Siehe insbesondere bei der Solvabilitätsspanne.
4. Aktuelle Entwicklungen: Im Rahmen von Solvency II, Säule 1, wurde die Berechnung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätskapitalanforderung durch ein betriebswirtschaftlich fundiertes Standardmodell oder durch interne Modelle für einzelne Versicherungsunternehmen ersetzt. Darüber hinaus wurden mit Säule 2 von Solvency II Regelungen für ein angemessenes Risikomanagement und mit Säule 3 Offenlegungsvorschriften ergänzt, die Transparenz schaffen und zur Marktdisziplin beitragen sollen.