werterhaltende Maßnahmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Da werterhaltende Maßnahmen, also unaufschiebbare und praktisch dringend angezeigte Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft zumeist mit einer baulichen Veränderung einhergehen (es muss bspw. die Heizungsanlage umfassend erneuert werden), konnte dies früher am Widerstand einzelner Miteigentümer scheitern.
Nach den zwischenzeitlichen Neuregelungen im § 20 WEG, können werterhaltende Maßnahmen nunmehr mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen..
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Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
werterhaltende Maßnahmen
ausgehend