Immobilienanlage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erwerb von Immobilien in Form von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds, Bauherrenmodellen, Erwerbermodellen u.Ä.
Derartige Investitionen werden oftmals vollständig oder mit hohem Quoten fremdfinanziert. Eine Beratungspflicht durch das finanzierende Kreditinstitut besteht in aller Regel nicht, sofern sich das finanzierende Institut auf seine Rolle als Kreditgeber beschränkt.
Vgl auch Haftung bei Finanzierung von Immobilienanlagen, Hinweise in Kreditverträgen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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