Immobilienanlage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erwerb von Immobilien in Form von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds, Bauherrenmodellen, Erwerbermodellen u.Ä.
Derartige Investitionen werden oftmals vollständig oder mit hohem Quoten fremdfinanziert. Eine Beratungspflicht durch das finanzierende Kreditinstitut besteht in aller Regel nicht, sofern sich das finanzierende Institut auf seine Rolle als Kreditgeber beschränkt.
Vgl auch Haftung bei Finanzierung von Immobilienanlagen, Hinweise in Kreditverträgen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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Immobilienanlage
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Immobilienanlage
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