Liquiditätsoptimierung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 kann das Kreditinstitut innerhalb der gesetzlichen Vorgaben für Anlagen im Privatvermögen negative Kapitalerträge (z.B. Veräußerungsverluste, gezahlte Stückzinsen oder Zwischengewinne) auch rückwirkend auf den jeweiligen Kalenderjahresbeginn steuerlich berücksichtigen und somit bereits mit Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastete Kapitalerträge wieder vom Steuerabzug freistellen, soweit verrechenbare Verluste zur Verfügung stehen. Dabei können Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Die Erstattung erfolgt auf dem Steuerverrechnungskonto.
Vgl. auch Jahressteuerbescheinigung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Liquiditätsoptimierung
ausgehend
eingehend
Liquiditätsoptimierung
ausgehend