verschärfte Beratungspflichten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind Kreditinstitute verpflichtet, die durchgeführten Bonitätsprüfungen und den Verlauf des Beratungsgespräches vor der Kreditaufnahme mithilfe von Protokollen nachzuweisen. Diese Protokolle sind zusammen mit den unterbreiteten Finanzierungsvorschlägen an den potenziellen Kreditnehmer auf einem „dauerhaften Datenträger“ zu überreichen. Zu diesen vorvertraglichen Informationspflichten des Kreditgebers gehört auch die Aushändigung des ESIS-Merkblatts „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ bereits nach dem Beratungsgespräch zusammen mit den ausführlichen Produktinformationen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
verschärfte Beratungspflichten
ausgehend
eingehend
verschärfte Beratungspflichten
ausgehend