Aktiensplit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufteilung einer Aktie mit hohem Kurswert in mehrere Anteile. Der Zweck des Aktiensplits liegt in erster Linie in der optischen Verbilligung einer zu „schweren” Aktie und damit der Verbesserung der Handelbarkeit. Beim Aktiensplit kommt es zu keiner Kapitalverwässerung bei Aktiengesellschaften, da sich lediglich das Aktienkapital der Gesellschaft auf mehr Aktien verteilt als vorher.
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