Ausgleichsgesetz der Planung
(weitergeleitet von Minimumsektor)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Regel zur Berücksichtigung der Interdependenzen zwischen einzelnen Teilplänen und Beseitigung auftretender Diskrepanzen.
2. Merkmale: Bestimmend für eine integrierte Gesamtplanung ist der schwächste Teilbereich (Minimumsektor, Engpassbereich), der z.B. in der Leistungserstellung, -verwertung oder im Finanzbereich liegen kann. Der Minimumsektor kann wechseln, sodass eine entsprechende Änderung der Planung erforderlich wird. Kurzfristig lässt sich der Minimumsektor nicht beseitigen, langfristig wird versucht, den Engpassbereich auf das Niveau der anderen Teilbereiche, z.B. durch Erweiterungsinvestitionen, einzuregulieren.
Vgl. auch Plankoordination, Unternehmensplanung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bottom-up-Planung
Budget
Engpass
Forschung und Entwicklung (F&E)
Gegenstromverfahren
Istanalyse
Kosten-Nutzen-Analyse
Mengengerüst
Outside-in-Planung
Planbilanz
Sensitivitätsanalyse
Strategie
Strategische Planung
Synergieffekte
Taskforce
Top-Down-Prinzip
Unternehmensleitbild
Unternehmensplanung
Wirtschaftsplan
operative Planung
eingehend
Ausgleichsgesetz der Planung
ausgehend
eingehend
Ausgleichsgesetz der Planung
ausgehend