Ausgleichspolitik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Element der Politik des kontrollierten Emissionshandels. Hier geht es darum, sicherzustellen, dass in Belastungsgebieten Wirtschaftswachstum möglich ist, ohne zusätzliche Umweltverschmutzung auszulösen. Eine neu in eine Region eintretende Firma oder eine Firma, die ihre Anlagen in dem betreffenden Belastungsgebiet erweitern will, darf dies bei Anwendung der Ausgleichspolitik nur tun, wenn die hierdurch verursachten zusätzlichen Emissionen an anderer Stelle durch Emissionsvermeidungsaktivitäten überkompensiert werden. Außerdem muss die Neuanlage den Erfordernissen des Stands der Technik entsprechen.
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