Pigou-Steuer
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Nach Pigou (1920) sollen die einzelwirtschaftlichen Kosten mit den volkswirtschaftlichen Kosten dadurch zur Deckung gebracht werden, dass die Verursacher negativer externer Effekte besteuert werden. Der Pigou-Steuersatz liegt bei dem im pareto-optimalen Zustand veranschlagten marginalen externen Kosten und somit im Schnittpunkt von Grenzkosten und Grenznutzen. Eine vollkommene Umsetzung der Pigou-Steuer ist bes. wegen der bei der ökonomischen Bewertung der externen Effekte auftretenden Informationsprobleme kaum möglich. Die Idee der Pigou-Steuer bildet jedoch die Grundlage bei der Entwicklung praxisnäherer Besteuerungsvarianten, bes. der Emissionssteuer im Sinn des Preis-Standard-Ansatzes. Außerdem dient sie in der Ökosteuer-Diskussion als Leitbild.