Ausgleichsprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundsatz der Unternehmenspolitik hinsichtlich der Produktionsgestaltung. Das Ausgleichsprinzip bezweckt, Absatzschwankungen und die damit verbundenen Kapazitätsschwankungen vom Produktionsgeschehen unabhängig zu machen, indem die Kapazität des Betriebes dem Durchschnittsabsatz angepasst und nicht nach der Absatzspitze festgelegt wird. Der Betrieb produziert stets die gleiche Menge, die in absatzschwachen Zeiten auf Lager gelegt wird (Vorratsproduktion); in Zeiten guten Absatzes wird ab Lager geliefert.
Vorteil: gleichmäßige Kapazitätsausnutzung und die damit verbundenen Kostenvorteile in der Produktion.
Nachteil: erhöhte Lagerkosten.
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