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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
beim Bundesminister der Finanzen (BMF) zur Durchführung der Hauptfeststellung der Einheitswerte land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gebildetes Organ mit der Aufgabe, dem BMF Vorschläge zu machen zur Festsetzung der Ertragswerte, der Vergleichszahlen und Vergleichswerte sowie der Normalwerte und Ertragswerte der forstwirtschaftlichen Nutzungen. Aufgegliedert in je eine landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche Abteilung, Weinbau- und Gartenbauabteilung (§§ 63 ff. BewG).
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