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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff und Merkmale: Confédération Européenne de l'Agriculture, European Confederation of Agriculture, Verband der Europäischen Landwirtschaft; gegründet 1948 mit Sitz in Brüssel. Spitzenverband von mehreren Hundert Landwirtschafts- und Genossenschaftsverbänden in Europa und die Nachfolgeorganisation der International Commission of Agriculture sowie der International Confederation of Agriculture.

    2. Ziele: Vertretung und Schutz der Interessen der europäischen Landwirtschaft in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Angelegenheiten; Fortentwicklung der Grundlagen der Landwirtschaft; Schutz und Unterstützung des unabhängigen landwirtschaftlichen Familienbetriebs.

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