Corona-Impfpass
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Allgemein
Ein Corona-Impfpass oder Corona-Impfausweis ist ein Impfpass, der Daten zu den Schutzimpfungen festhält, die eine Person mit Blick auf COVID-19 bekommen hat (Name, Alter, Adresse, Infektionskrankheit, Impfstoff, Datum der Impfung). Seine Entwicklung in gedruckter oder elektronischer Form wurde seit Anfang 2021 u.a. in Bayern, in der Schweiz und in Russland vorangetrieben. Wichtig sind bei einem Corona-Impfpass (oder bei einer Rubrik in einem traditionellen Impfbuch) die Nachweise über die erfolgte erste, zweite und dritte Impfung. Erst nach der zweiten bzw. dritten ist ein weitgehender Schutz vorhanden. Eine Übertragung von SARS-CoV-2 ist auch nach der Impfung möglich, nicht nur durch eine Schmierinfektion (der Geimpfte berührt einen Kranken oder etwas, das dieser angefasst hat, und dann einen Gesunden, der dadurch zum Kranken wird).
Entwicklung
COVID-19 hat ab dem Jahre 2020 die Bemühungen um eine moderne, praktikable Lösung eines Impfpasses gefördert. Dazu gehört eine EU-weite Standardisierung ebenso wie eine elektronische Version. Viele ältere Menschen sind nicht mehr im Besitz eines Impfpasses oder im Besitz eines neuen, bei dem frühere Injektionen eines Impfstoffes nicht aufgeführt sind, was wiederum für eine Lösung spricht, die dauerhaft von Betroffenen und Zuständigen (wie Ärzten) genutzt werden kann. Für die Erlangung von etwaigen Vorteilen während der Pandemie sind nicht alle Schutzimpfungen relevant, sondern lediglich die in Bezug auf SARS-CoV-2 bzw. die entsprechenden Mutanten. Dies wiederum lässt die Forderung nach einem speziellen Corona-Impfpass plausibel erscheinen. Ab 2021 haben sich Covid-Zertifikate auf dem Smartphone weltweit durchgesetzt.
Kritik und Ausblick
Die angesprochenen etwaigen Vorteile durch einen Corona-Impfpass können sich auf Bahn- und Flugreisen, den Besuch von Veranstaltungen aller Art oder das Betreten des Büros beziehen. Sie werden aus Politik-, Wirtschafts-, Rechts- und Medizinethik heraus diskutiert. Weitergehende Bevorzugungen erschienen allenfalls legitim, wenn alle Betroffenen die Möglichkeit zu einer Impfung gehabt hätten. Allerdings kann man ebenso argumentieren, dass es in bestimmten Zeiten keine absolute Gerechtigkeit geben kann und damit immerhin Einzelnen und Betrieben geholfen wird. Zudem darf man keine Grundrechte verwehren, wenn kein Grund hierfür existiert. Störend wäre freilich, wenn Personen, die sich eine Impfung durch Bestechung oder Beziehungen erschlichen haben, nochmals belohnt würden. Aus Sicht der Informationsethik interessiert, ob bei einem digitalen Impfpass die informationelle Autonomie gewahrt bleibt.